"Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, die der Bundestag 2009 ratifiziert hat, schreibt Deutschland vor, „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu entwickeln. Die Bundesregierung war nun aufgefordert, nach nunmehr 14 Jahren die Fortschritte dabei gegenüber den Vereinten Nationen darzustellen. Gleichzeitig wurde ein Gutachten des eigens damit beauftragten Instituts für Menschenrechte eingeholt. Das Ergebnis dieser Prüfung fällt vernichtend aus.

Die Bundesregierung wird in dem Prüfbericht dringend aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Bundesländer umfassende Aktionspläne vorlegen und umsetzen, um die Umwandlung der Sonderbeschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in eine inklusive Beschulung zu beschleunigen. Der Fachausschuss formuliert seine „Besorgnis“ über das Weiterbestehen und die weite Verbreitung von Förderschulen und Sonderklassen in vielen Bundesländern.

Im Wortlaut heißt es: „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde vollständige Umsetzung inklusiver Bildung im gesamten Bildungssystem, die Verbreitung von Sonderschulen und -klassen sowie die verschiedenen Hindernisse, denen Kinder mit Behinderungen und ihre Familien bei der Einschreibung und dem Abschluss eines Studiums an Regelschulen gegenüberstehen.“ Als konkrete Missstände werden benannt:

  • Das Fehlen klarer Mechanismen zur Förderung inklusiver Bildung in den Ländern und auf kommunaler Ebene;
  • Die „Missverständnisse und die negative Wahrnehmung von inklusiver Bildung in einigen Führungsgremien“, die den Wunsch der Eltern, ihre Kinder in die Regelschule einzuschreiben, möglicherweise als Hinweis auf „Unfähigkeit, sich um ihr Kind zu kümmern“ werten;
  • Der Mangel an Zugänglichkeit und Unterbringung in öffentlichen Schulen und der Mangel an barrierefreien Transportmitteln, insbesondere in ländlichen Gebieten;
  • Unzureichende Schulung von Lehrern und nichtlehrenden Mitarbeitern im Hinblick auf das Recht auf inklusive Bildung sowie die Entwicklung spezifischer Fähigkeiten und Unterrichtsmethoden und berichteter Druck auf Eltern, Kinder mit Behinderungen in Sonderschulen einzuschreiben.

Aufgrund der Prüfungsergebnisse empfiehlt der Ausschuss „dem Vertragsstaat“, also Deutschland, einen „umfassenden Plan zur Beschleunigung des Übergangs von der Sonderschulbildung zur inklusiven Bildung auf Landes- und Kommunalebene mit konkreten Zeitrahmen, Zuweisung personeller, technischer und finanzieller Ressourcen sowie klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überwachung“ zu entwickeln. Darüber hinaus sollten „Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen“ durchgeführt werden, um inklusive Bildung auf Gemeindeebene und bei den zuständigen Behörden zu fördern.

Es sei sicherzustellen, „dass Kinder mit Behinderungen Regelschulen besuchen können, unter anderem durch die Verbesserung der Zugänglichkeit und der Unterbringungsmöglichkeiten für alle Arten von Behinderungen und die Bereitstellung geeigneter Transportmöglichkeiten, insbesondere in ländlichen Gebieten“."

Wenige Tage nach dem Prüfbericht der Vereinten Nationen streicht das Land Nordrhein-Westfalen Mittel zur Inklusion. Das Bundesland wird demnach keine Haushaltsmittel mehr einplanen sogenannte Inklusionshelfer an Schulen zu bezahlen. Sowohl das Bruttoinlandsprodukt als auch die Zahl der Einkommensmillionäre ist in den letzten Jahren in NRW ansteigend. 




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